Blitzlicht September 2008 

Bei der Übernahme von Unternehmen sollte man besonders vorsichtig sein. Der Erwerber eines Betriebes haftet unter Umständen für die betrieblichen Steuerschulden und für Steuerabzugsbeträge des Verkäufers.

Der BFH hat entschieden wie Rückstellungen für ausstehende Urlaubstage zu berechnen sind.

Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen.

[pdf] Blitzlicht September 2008