Blitzlicht Oktober 2009

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Vorsteuerabzug nur möglich ist, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass in der Rechnung des leistenden Unternehmers dessen zutreffende Anschrift angegeben ist. 

Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen.

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