Blitzlicht Oktober 2008 Der von einem Erblasser nicht ausgenutzte Verlustabzug kann vom Erben nicht mehr bei seiner Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden. Wer ein Fahrtenbuch führt, dem wird das Finanzamt künftig nicht bei jedem kleinen Fehler die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs aberkennen dürfen. Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen. [pdf] Blitzlicht Oktober 2008 |




