Oktober 2004In den Steuerinformationen für den Monat Oktober möchten wir erneut auf das immer wieder aktuelle Thema Vorsteuerabzug hinweisen. Der BFH hat entschieden, dass Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abgezogen werden können, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen i.S.d. § 15 UStG vorliegen. Leider zeigt die Erfahrung, dass es in der Praxis immer noch erhebliche Defizite hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen gibt. Wir möchten Sie daher nochmals auf unser Merkblatt zu diesem Thema "Pflichtangaben auf Rechnungen ab 1.01.2004" (im "Archiv Steuern" zu finden) aufmerksam machen. Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können. [HTML] Aktuelle Steuerinformationen Oktober 2004 |




