Blitzlicht November 2009

Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer steht noch immer auf dem Prüfstand. Der Bundesfinanzhof hegt ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Vorschrift.  

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist die Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nach Insolvenzreife im Gegensatz zur Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes nicht vereinbar.

Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen.

[pdf] Blitzlicht November 2009