Blitzlicht November 2008 Kapitalgesellschaften müssen im Voraus durch Beschluss festlegen, wenn sie die Vergütungen ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer ändern wollen, Das gilt insbesondere dann, wenn die Bezüge erhöht oder Sonderzahlungen geleistet werden sollen. Beschlüsse mit Rückwirkung werden steuerlich nicht anerkannt. Diese Auffassung wurde erneut vom BFH betätigt. Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen. [pdf] Blitzlicht November 2008 |




