November 2005

Erfreulich für Vermieter, die ihre Immobilie unter Zuhilfenahme von Kapitallebensversicherungen finanziert haben, sind zwei Entscheidungen des BFH.

Trotz hoher Anfangsverluste auf Grund dieser speziellen Finanzierungsart sind sie nicht verpflichtet, die Einkünfteerzielung gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

Kapitalanlager sollten eine brisante Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg kennen. Das Gericht billigte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Telekom-Bonusaktien Sammelauskünfte eines Kreditinstituts über Aktieninhaber an die zuständige Steuerfahndung.


[HTML] Aktuelle Steuerinformationen November 2005