Blitzlicht Mai 2008 

Erben konnten als Rechtsnachfolger nicht ausgenutzte Verluste eines Verstorbenen bisher bei ihrer Einkommensteuerveranlagung geltend machen. Das ist nicht mehr möglich, wenn der Erbfall nach dem 12.03.2008 eingetreten ist.

Der Gesetzgeber muss bis Ende 2009 den Abzug von Vorsorgeaufwendungen reformieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

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