Mai 2007Auch bei der Vertragsgestaltung von Minderheitsgesellschaftern von Kapitalgesellschaften ist zukünftig im Hinblick auf verdeckte Gewinnausschüttungen besondere Vorsicht angeraten. Von besonderem Interesse sind auch die Neuregelungen zum Arbeitszimmer und die aktuelle BFH-Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel. |




