Mai 2006Für alle Umsatzsteuerzahler ist sicher bereits zu diesem frühen Zeitpunkt ein Beitrag von Interesse, der sich mit den Auswirkungen der geplanten Umsatzsteuererhöhung zum 1.01.2007 beschäftigt. Hinweisen möchten wir Sie auch auf die verlängerten Abgabefristen für das Veranlagungsjahr 2005, soweit ein Steuerberater für seinen Mandanten die Steuererklärungen erstellt. Hier gilt nun ohne besonderen Antrag eine Abgabefrist bis zum 31.12.2006. |




