Blitzlicht März 2010

Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind bei ihrem bilanziellen Ansatz grundsätzlich abzuzinsen. Bei einer unbefristeten Laufzeit ist wirtschaftlich betrachtet auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Auf eine formale Kündigungsmöglichkeit kommt es nicht an. Der gesetzlich festgelegte Zinssatz für die Abzinsung beträgt 5,5%.

Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen.

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