Blitzlicht MÄRZ 2009

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die vom Gesetzgeber vorgenommene Umstellung auf das System der nachgelagerten Rentenbesteuerung verfassungsgemäß ist. Da weitere Verfahren anhängig sind, bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil bestätigt wird.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes müssen in Rechnungen die Angaben über die erbrachte Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar sein. Ungenaue Angaben können zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen.

Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen.

[pdf] Blitzlicht März 2009