Blitzlicht Juni 2010

Unverzinsliche Darlehen, die am Bilanzstichtag noch mindestens eine Restlaufzeit von 12 Monaten haben, sind in der Steuerbilanz gewinnerhöhend abzuzinsen. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes gilt dies auch für unverzinsliche Gesellschafterdarlehen, für die keine Rückzahlungsmodalitäten vereinbart sind, obgeich diese nach den Vorschriften des BGB mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden könnten. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn kurzfristig ernsthaft  mit einer Kündigung gerechnet werden muss.

Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen.

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