Blitzlicht Juni 2008 

Grundstückserwerber, die gleichzeitig einen Bauvertrag abschließen, müssen bisher vom Grundstückspreis zuzüglich Baukosten Grunderwerbsteuer zahlen. Hiergegen sollte Einspruch erhoben werden.

Ehegatten, die Gütergemeinschaft vereinbart haben, sollten mit ihrem Steuerberater sprechen, ob nicht ein zusätzlicher Ehevertrag abgeschlossen werden sollte, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

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