Juni 2007

Vermieter, die in ihren Immobilien strukturell bedingte Leerstände verzeichnen, können bei Antrag einen Erlass der Grundsteuer herbeiführen.

Zwei andere Entscheidungen des BMF sind ebenfalls zu beachten: Änderungsanträge wg. der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer sind zurückzuweisen und auch Anträge auf Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale sind abzulehnen.


[HTML] Newsletter Juni 2007