Blitzlicht Juli 2009

Wer neben einem Arbeitszimmer weitere Räume beruflich nutzt, kann die Kosten dafür uneingeschränkt abziehen. Dies gilt auch, wenn solche Räume in die häusliche Sphäre eingebunden sind. Die Qualifizierung ist allerdings für jeden Raum einzeln vorzunehmen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes kann ein Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung bereits vor Beendigung der Liquidation realisiert sein.

Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen.

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