Blitzlicht Juli 2008 Die Pflicht, das Vorliegen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nachzuweisen, ist mit EU-Recht vereinbar. Dies hat der BFH entschieden. Wird ein arbeitsrechtliches Kündigungsschreiben mit dem Zusatz "i.A." unterschrieben, ist die Kündigung unwirksam. Diese bedeutsame Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz getroffen. [pdf] Blitzlicht Juli 2008 |




