Blitzlicht Juli 2008 

Die Pflicht, das Vorliegen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nachzuweisen, ist mit EU-Recht vereinbar. Dies hat der BFH entschieden.

Wird ein arbeitsrechtliches Kündigungsschreiben mit dem Zusatz "i.A." unterschrieben, ist die Kündigung unwirksam. Diese bedeutsame Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz getroffen.

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