Juli 2003In den Steuer-Informationen für den Monat Juli 2003 möchten wir Sie insbesondere auf die ab 1. Juli 2003 geltende unverzügliche Meldepflicht einer Kündigung beim zuständigen Arbeitsamt durch den Arbeitnehmer aufmerksam machen. Um dem gekündigten Arbeitnehmer eine Kürzung seines Arbeitslosengeldes zu ersparen, sollten Arbeitgeber die Betroffenen auf diese Meldepflicht hinweisen. Auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuregelungen ergeben, die Sie im Überblick dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können. [PDF] AKTUELLE STEUERINFORMATIONEN JULI 2003 |




