Blitzlicht Januar 2012 Bilanzierende Unternehmen müssen (bis auf wenige Ausnahmen) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung auf elektronischem Weg (E-Bilanz) an die Finanzverwaltung übermitteln. Diese wird es jedoch nicht beanstanden, wenn die Daten für 2012 noch auf Papier eingereicht werden. Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen. |




