Blitzlicht Januar 2010 Der Bundesfinanzhof hat die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, wonach der private Nutzungsanteil um die anteilig auf die weitere Nutzung entfallenden Kosten zu erhöhen ist, wenn ein betrieblich genutzter Pkw auch für einen zweiten Betrieb oder für andere Einkunftsarten genutzt wird. Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen. |




