Blitzlicht JANUAR 2009

Bei Betriebsveräußerungen können unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetrag und Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden. Sollte eine solche Transaktion geplant sein, sollte dies im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden.

Sind im Rahmen von Ehescheidungen Unterhaltsansprüche zu leisten, kann es unter Umständen sinnvoll sein, diese nicht in einem Betrag zu leisten.

Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen.

[pdf] Blitzlicht Januar 2009