Blitzlicht JANUAR 2009 Bei Betriebsveräußerungen können unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetrag und Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden. Sollte eine solche Transaktion geplant sein, sollte dies im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden. Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen. [pdf] Blitzlicht Januar 2009 |




