Blitzlicht Januar 2008 

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs muss damit gerechnet werden, dass die Finanzverwaltung die Ursachen für erzielte Verluste eingehend prüft. Aus diesem Grund sollten Unternehmen bereits vor Beginn der Tätigkeit ein schlüssiges Konzept entwickeln, dass auf Gewinnerzielungsabsicht hinweist.

Auch bei Vermietungsobjekten sollte darauf geachtet werden, nicht mehr Verluste zu erzielen, als wirtschaftlich sinnvoll ist. Sonst droht die Nichtanerkennung.

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