Januar 2007Es war bislang üblich, mit einer Steuerzahlung per Scheck noch am Fälligkeitstag einen Zinsvorteil zu erlangen. Für ab dem 1.01.2007 eingehende Schecks ändert sich dies, da die Zahlung erst am dritten Tag nach Eingang des Schecks als entrichtet gilt. Positiv ist die neue Kleinbetragsregelung, wonach für Rechnungen über Beträge bis zu EUR 150 nur ein vereinfachter Rechnungsbeleg erforderlich ist. |




