Blitzlicht Februar 2010 Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes verstößt die Besteuerung wesentlicher Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht durch Wegzug in das Ausland weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Bestimmungen bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Recht. Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen. |




