Blitzlicht FEBRUAR 2009

Das Bundesverfassungsgericht hat die sog. Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Damit können die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder vom 1. Kilometer an als Werbungskosten geltend gemacht werden. Vom Arbeitgeber pauschal versteuerte Fahrgeldzuschüsse sind in diesem Zusammenhang wieder steuer- und sozialversicherungsfrei.

Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen.

[pdf] Blitzlicht Februar 2009