Blitzlicht Februar 2008 Seit einigen Jahren verlangt die Finanzverwaltung bei Außenprüfungen den Zugriff auf die elektronischen Daten der Buchführung und auch auf andere Daten, wie Ausgangs- und Eingangsrechnungen, wenn diese elektronisch gespeichert werden. In einem Aussetzungsbeschluss hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Zugriff zulässig ist. |




