Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge 2006

Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ändert sich ab dem 01.01.2006. So wird der Gesamtsozialversicherungsbeitrag künftig spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig.

Die wesentlichen Änderungen haben wir für Sie in unserem Newsletter dargestellt.


[PDF] Sozialversicherungsnewsletter