Die Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig!Endlich Klarheit: Das lang erwartete BVerfG-Urteil zur Erbschaftsteuer ist da! Diese Ungleichbehandlung haben die Karlsruher Richter nun für verfassungswidrig erklärt. Sie verfügten deshalb, dass der Gesetzgeber bis Ende 2008 eine Neuregelung finden muss, die alle Vermögensarten von Immobilien, über Betriebsvermögen, bis hin zur Land- und Forstwirtschaft ausnahmslos nach dem aktuellen Verkehrswert bewertet. Erst in einem zweiten Schritt darf der Gesetzgeber dann Erben verschiedener Vermögensarten steuerlich begünstigen, wenn dafür "ausreichende Gemeinwohlgründe" vorliegen. Eine Steuererhöhung forderte das Gericht damit aber nicht. Besonders wichtig: Bis zu der Neuregelung ist das bisherige Recht weiter anwendbar. Der Bundesfinanzhof hatte zuvor die bestehenden Regelungen zur Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer vor fünf Jahren als vermutlich grundgesetzwidrig beanstandet. Der Gesetzgeber wartete seither mit der geplanten Reform der Erbschaftsteuer. (AZ: 1 BvL 10/02). |




