Blitzlicht Dezember 2009

Der Bundesfinanzhof hat für Klarheit gesorgt und entschieden, dass Elterngeld Einkünfteersatz ist. Das Elterngeld ist somit dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen.

Für Veräußerungsgewinne gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Leben einen Freibetrag. Deshalb muss wohl überlegt werden, wann der Freibetrag beantragt werden soll, wenn mit mehreren Veräußerungsgewinnen aus verschiedenen Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gerechnet wird.

Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen.

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