Blitzlicht AUGUST 2009 Zieht ein Arbeitnehmer aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg und behält er dort eine Zweitwohnung bei, ist eine berufliche Veranlassung gegeben. Erhält ein Arbeitnehmer wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung, so umfasst diese grundsätzlich auch Sonn- und Feiertagszuschläge. Details können Sie in unserem aktuellen Blitzlicht nachlesen. |




