August 2004In den Steuer-Informationen für den Monat August 2004 möchten wir Sie besonders auf das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts aufmerksam machen. Zum 1.7.2004 ergeben sich einige Änderungen, die Sie betreffen könnten. So werden finanzgerichtliche Verfahren in den meisten Fällen teurer. Allerdings gelten die Änderungen der Gerichtskosten nur für die finanzgerichtlichen Verfahren, nicht für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Bei Einsprüchen der Steuerpflichtigen dürfen von der Finanzbehörde weiterhin keine Kosten erhoben werden. Welche Änderungen sich im Einzelnen ergeben, haben wir für Sie zusammengefasst. Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie im Überblick dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können. [PDF] AKTUELLE STEUERINFORMATIONEN AUGUST 2004 |




