Blitzlicht April 2008 Seit 2007 haben Unternehmer bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen und Geschenken die Möglichkeit, eine Pauschalsteuer von 30% zu leisten. Als Folge muss der Empfänger die Zuwendung nicht versteuern. Im Vorgriff auf ein zur Zeit in Abstimmung befindliches bundesweites Verwaltungsschreiben hat die OFD Rheinland zu einzelnen Fragen Stellung genommen. Wir berichten hierüber. In Sachen Gewinntantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH´s hat der BFH seine Rechtsprechung bestätigt, wonach Jahresfehlbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind. |




