April 2005In unserem April-Newsletter möchten wir Sie insbesondere darauf hinweisen, dass ab dem 01. April 2005 Unternehmer bzw. Arbeitgeber nach Ablauf des Anmeldungs- bzw. Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Lohnsteueranmeldung auf elektronischem Weg versenden müssen. Die seitens der Finanzverwaltung eingeräumte Übergangsregelung ist zum 31. März 2005 ausgelaufen. Besonders interessant ist auch das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, nach dem Aufwendungen für Domain-Adressen weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut sind. Eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigen soll, muss neben anderen Pflichtangaben grundsätzlich auch den Zeitpunkt der Leistung enthalten. Der Deutsche Steuerberaterverband konnte mittels einer Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen zwei Erleichterungen bezüglich der Angabe des Leistungszeitpunktes erreichen. Auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie vorab dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können. |




