Die Einführung der E-Bilanz wird faktisch erneut um ein Jahr verschoben!
Das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) hat den Stein ins Rollen gebracht: Zukünftig müssen Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden (Stichwort "E-Bilanz"). Alle bilanzierenden Unternehmen - unabhängig von Rechtsform und Größe - werden davon betroffen sein.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat jedoch am 05. Juli 2011 einen überarbeiteten Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG für Zwecke der Durchführung einer erneuten Verbandsanhörung veröffentlicht. Danach wird es nicht beanstandet, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2012 noch nicht gemäß § 5b EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind in diesen Fällen in Papierform abzugeben. Bei kalendergleichen Wirtschaftsjahren bedeutet dies, dass erst für das Jahr 2013 und damit in 2014 elektronisch übermittelt werden muss.
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