Aktuelles Thema

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist zum 01. Januar 2010 in Kraft getreten!

Die Länder haben am 18.12.2009 dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Damit kann es wie vorgesehen zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Das Gesetz soll dazu beitragen, den Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums so schnell wie möglich zu überwinden. Hierzu dienen unter anderem Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts, um neue Impulse für einen stabilen Aufschwung zu setzen.

[pdf] Kernpunkte des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes