Beschenken Sie Ihre Angehörigen und
nicht das Finanzamt!

 

Vielfach befindet sich der Eigentümer eines größeren Vermögens in einem Dilemma:

Einerseits dient das Vermögen noch seinem Lebensunterhalt; andererseits droht eine erhebliche Erbschaftsteuerbelastung, wenn nicht bereits zu Lebzeiten Übertragungen vorgenommen werden.

 

Die Lösung: Der Familienpool

Der Familienpool ist eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, in die das zu übertragende Vermögen (zumeist Grundstücke und Wertpapiere) vom Schenker eingebracht wird, so dass die Gesellschaft Eigentümerin dieses Vermögens wird. An der Gesellschaft werden nach Einbringung neben dem bisherigen Vermögensinhaber die Familienmitglieder beteiligt, auf die das Vermögen übergehen soll.

 

Die Übertragung des Vermögens wird mithin nur noch durch den Ein- und Austritt von Gesellschaftern bzw. durch die Veränderung von Beteiligungsquoten gesteuert.

 

Im Gesellschaftsvertrag können sehr flexible Regelungen getroffen werden. So ist es möglich, die Gesellschaftsanteile und damit Teile des Vermögens zu übertragen, ohne den Einfluss auf das Vermögen bzw. die Gewinne zu verlieren. Der bisherige Vermögensinhaber kann sich die Geschäftsführung und ebenso Gewinnanteile vorbehalten. Vertragsinhalte können ferner Regelungen sein, die der Stabilisierung der Gesellschaft durch Einschränkung von Kündigungsrechten dienen, sowie die Beschränkung des Gesellschaftskreises auf Familienmitglieder.

 

Der Familienpool ermöglicht somit im Ergebnis die steueroptimale Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation, ohne dass der Übergeber in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird.

 

Insbesondere für Immobilienbesitzer kann schnelles Handeln von Vorteil sein, da bereits in diesem Jahr mit einer hinsichtlich der Immobilienbewertung nachteiligen Änderung des Erbschaftsteuergesetzes zu rechnen ist.